Sind 4x4 LED-Lichtleisten in Großbritannien straßenzugelassen? Ein Leitfaden für 2025
- Die kurze Antwort: Die meisten 4x4 LED-Lichtleisten sind nicht straßenzugelassen für den allgemeinen Gebrauch auf britischen Straßen. Sie sind typischerweise nur für den Offroad-Einsatz klassifiziert.
- Die Ausnahme: Ein Licht kann straßenzugelassen sein, wenn es als Zusatzfahrlicht ECE-zugelassen ist (achten Sie auf eine E-Kennzeichnung mit 'R149' oder 'R112') und korrekt installiert wird.
- Die richtige Installation ist entscheidend: Genehmigte Leuchten müssen paarweise montiert, an die Fernlichtscheinwerfer angeschlossen und nach bestimmten Positionsregeln angebracht werden.
- Ihr Ruf zählt: Der Einbau nicht konformer Leuchten kann zu Bußgeldern für Kunden, TÜV-Nichtbestehungen und einem Vertrauensverlust Ihrer Werkstatt führen.
- Offroad-Einsatz ist erlaubt: Es gibt keine Einschränkungen für die Verwendung nicht genehmigter Lichtleisten auf privatem Gelände, fernab von öffentlichen Straßen.
- Schnellcheck: Achten Sie immer auf die 'E'-Kennzeichnung auf der Linse. Keine E-Kennzeichnung bedeutet, dass sie nur für den Offroad-Einsatz gedacht ist, ganz einfach.
Als Kfz-Elektriker oder Fahrzeugausstatter sind Sie der Experte, dem Ihre Kunden vertrauen. Wenn sie ihren 4x4 hereinbringen und auf eine riesige LED-Lichtleiste zeigen, bitten sie Sie nicht nur, sie anzuschließen; sie verlassen sich darauf, dass Sie es richtig – sicher und legal – machen. Ein Fehler bedeutet nicht nur ein Risiko für eine TÜV-Nichtbestehung für sie, sondern gefährdet auch Ihren Ruf. Dieser Leitfaden schafft Klarheit und liefert Ihnen die praktischen Fakten, die Sie brauchen.
Die klare Antwort zu 4x4 LED-Lichtbalken
Kommen wir direkt zur Sache. Dieser riesige LED-Lichtbalken, den ein Kunde auf seinem Dach montieren möchte? Er ist fast sicher nicht legal für den Einsatz auf öffentlichen Straßen im Vereinigten Königreich. Das Kernproblem liegt in der Zertifizierung und dem vorgesehenen Gebrauch. Das Verständnis des 4x4 Offroad-Lichtbalken-Regelwerks UK ist einfach: Die meisten dieser leistungsstarken Leuchten sind nur für den Offroad-Einsatz konzipiert und verkauft, wo sie keine Gefahr für andere Fahrer darstellen.
Die Verwendung auf der Straße kann andere Fahrer blenden und eine ernsthafte Sicherheitsgefahr darstellen. Außerdem kann Ihr Kunde eine Geldstrafe und eine nicht bestandene TÜV-Prüfung riskieren. Ihre Aufgabe ist es, eine professionelle Installation zu bieten, die sowohl funktional als auch vor allem konform ist.
Was macht ein Licht eigentlich "straßenzugelassen"?
Damit ein Zusatzlicht auf britischen Straßen verwendet werden darf, muss es bestimmte technische Standards erfüllen, die von der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) festgelegt wurden. Dies nennt man "E-Kennzeichnung" oder "E-Zulassung".
- Das E-Zeichen: Dies ist ein Stempel auf der Linse oder dem Gehäuse (ein 'E' in einem Kreis gefolgt von einer Zahl), der beweist, dass das Licht nach einer bestimmten Vorschrift getestet und zugelassen wurde.
- Die Regulierungsnummer: Neben dem E-Zeichen gibt ein Code wie 'R149' an, wofür das Licht zugelassen ist. ECE R149 (das die ältere ECE R112 ersetzt hat) ist der Standard für fahrzeugspezifische Fahrleuchten. Wenn ein Lichtbalken diese spezielle Zulassung nicht hat, darf er nicht legal als Fahrlicht auf der Straße verwendet werden.
Die meisten großen LED-Lichtbalken sind als Flutlicht konzipiert, das eine breite, kraftvolle Lichtwand wirft. Das ist ideal für einen dunklen Waldweg, aber völlig ungeeignet für die Straße, da es das kontrollierte Lichtmuster fehlt, um andere nicht zu blenden. Zugelassene Fahrleuchten haben einen fokussierten, langreichweitigen Strahl mit scharfem Abschaltpunkt, genau wie ein Fernlichtscheinwerfer.
[Image: A close-up of a headlight lens showing a clear E-mark symbol and the R149 regulation code.]
Eine praktische Checkliste für die konforme Installation
Wenn ein Kunde Zusatzbeleuchtung möchte, führen Sie ihn zu einer konformen Lösung. Hier ist, was Sie überprüfen und umsetzen müssen, um auf der sicheren Seite des Gesetzes zu bleiben.
1. Überprüfen Sie das korrekte E-Zeichen Dies ist der erste und wichtigste Schritt.
- Ist es eine zugelassene Fahrleuchte? Achten Sie auf die ECE R149 (oder die ältere R112) Zulassung.
- Ist es für EMV zugelassen? Es sollte auch eine ECE R10-Zulassung haben, um sicherzustellen, dass es das Radio oder die Elektronik des Fahrzeugs nicht stört – ein häufiges Problem bei billigen, nicht zertifizierten Leuchten.
- Kein E-Zeichen? Das Licht ist ausschließlich für den Offroad-Einsatz bestimmt.
2. Befolgen Sie die Verkabelungsregeln Wie ein Licht angeschlossen ist, ist genauso wichtig wie das Licht selbst.
- Verbindung zum Fernlicht: Alle zugelassenen Zusatzfahrleuchten dürfen nur gleichzeitig mit den Fernlichtscheinwerfern des Fahrzeugs leuchten.
- Separater Schalter: Sie müssen auch unabhängig vom Fernlicht über einen separaten Schalter ausgeschaltet werden können, damit der Fahrer entscheiden kann, sie nicht zu benutzen.
- Offroad-Verdrahtung: Für eine nicht zugelassene, nur im Gelände verwendete Lichtleiste muss die Verdrahtung vollständig unabhängig von den Hauptscheinwerfern erfolgen, mit eigenem Schalter. Es darf nicht möglich sein, sie zusammen mit Fern- oder Abblendlicht einzuschalten.
3. Einhaltung der Positionierungs- und Mengenregeln Das Gesetz ist genau festgelegt, wo und wie viele Lichter Sie haben dürfen.
- Immer paarweise montieren: Zusatzfernlichter müssen paarweise symmetrisch montiert werden. Eine einzelne, zentral montierte Lichtleiste ist für den Straßenverkehr in der Regel nicht zulässig, selbst wenn sie eine E-Kennzeichnung hat.
- Die "Regel der Vier": Ein Fahrzeug darf maximal vier nach vorne gerichtete Fernlichtscheinwerfer gleichzeitig betreiben. Diese Gesamtzahl schließt die serienmäßigen Fernlichter des Fahrzeugs ein. Sie können also zwei serienmäßige Fernlichter plus ein Paar zugelassene Zusatzfernlichter haben.
- Positionierung: Sie müssen symmetrisch an der Fahrzeugfront montiert werden. Sie dürfen die Sicht des Fahrers oder andere wichtige Lichter und Anzeigen nicht verdecken.
Achtung: Viele Online-Händler kennzeichnen Lichtleisten als "straßenzugelassen", ohne die richtige ECE R149-Zertifizierung. Überprüfen Sie immer die E-Kennzeichnung am Produkt selbst. Ihr professioneller Ruf hängt davon ab, wirklich konforme Teile zu verbauen.
Kurze Zusammenfassung der Vorschriften
| Merkmal | Anforderung für den Straßenverkehr im Vereinigten Königreich | Typische Offroad-Lichtleiste |
|---|---|---|
| Zertifizierung | ECE R149 zugelassen (E-Kennzeichnung) | Oft nicht zertifiziert |
| Schaltung | Muss mit dem Fernlicht verdrahtet sein | Nur unabhängiger Schalter |
| Montage | Symmetrisches Paar | Oft einzelne, zentrale Einheit |
| Lichtstrahlmuster | Gesteuerter, langreichweitiger Strahl | Breiter Flut- oder Kombistrahl |
Skimmers Highlights
- Die meisten leistungsstarken 4x4 LED-Lichtleisten werden ausschließlich für den Offroad-Einsatz verkauft und sind auf öffentlichen Straßen illegal.
- Damit eine Lichtleiste oder Zusatzleuchte straßenzugelassen ist, muss sie mit E-Kennzeichnung nach ECE R149 (oder R112) versehen sein.
- Straßenzugelassene Fahrleuchten müssen in symmetrischen Paaren installiert werden.
- Sie müssen so verdrahtet sein, dass sie nur mit den Fernlichtscheinwerfern aktiviert werden und einen separaten Trennschalter haben.
- Ein Fahrzeug ist auf insgesamt vier Fernscheinwerfer begrenzt, einschließlich der werkseitig eingebauten.
- Die Montage nicht konformer Leuchten kann für Ihren Kunden zu Geldstrafen, TÜV-Ablehnung und Versicherungsproblemen führen.
- Beraten Sie Kunden stets, Abdeckungen für Offroad-Lichtleisten anzubringen, wenn sie auf öffentlichen Straßen fahren, um jegliche Unklarheiten zu vermeiden.
Nächste Schritte
Die Kenntnis der Regeln ist der erste Schritt. Der nächste ist die Beschaffung hochwertiger, vollständig konformer Beleuchtung, die Sie Ihren Kunden mit Vertrauen empfehlen können. Dies schützt sie, schützt Sie und sorgt jedes Mal für ein professionelles, zuverlässiges Ergebnis.
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Häufig gestellte Fragen
1. Kann ich meine Lichtleiste auf der Straße verwenden, wenn sie ausgeschaltet ist und eine Abdeckung hat? Ja. Wenn die Lichtleiste nicht für den Straßenverkehr mit E-Kennzeichnung versehen ist, sollte sie beim Fahren auf öffentlichen Straßen abgedeckt sein. Dies zeigt, dass Sie nicht beabsichtigen, sie zu verwenden, und verhindert eine versehentliche Aktivierung.
2. Was ist der Unterschied zwischen ECE R112 und ECE R149? ECE R112 war der vorherige Standard für Glühfaden- und LED-Scheinwerfer, die einen Fern- oder Abblendlichtstrahl liefern. ECE R149 ist die neuere, konsolidierte Vorschrift, die jetzt alle Arten von Scheinwerfertechnologien und Funktionen, einschließlich Fernlicht, abdeckt. Für neue Produkte sollten Sie auf die R149-Zulassung achten.
3. Gelten diese Regeln für Arbeitsleuchten an einem Van oder Abschleppwagen? Arbeitsleuchten (wie Flutlicht, das zur Ausleuchtung eines Arbeitsbereichs verwendet wird) unterscheiden sich von Fahrleuchten. Sie dürfen nicht verwendet werden, während sich das Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße in Bewegung befindet, da sie andere Verkehrsteilnehmer blenden würden. Sie sollten so verdrahtet sein, dass sie nur bei stehendem Fahrzeug oder über ein System betrieben werden, das ihre Nutzung während der Fahrt verhindert.
4. Wie kann ich 100 % sicher sein, dass ein Licht ECE-zugelassen ist? Suchen Sie nach der physischen Markierung auf der Linse oder dem Gehäuse. Es wird ein Kreis mit einem 'E' und einer Zahl (z. B. E9 für Spanien) sein, gefolgt von der Regulierungsnummer (z. B. R149). Wenn der Verkäufer Ihnen diese Markierung am Produkt selbst nicht zeigen kann, gehen Sie davon aus, dass es nicht zertifiziert ist.
Hinweis zur Einhaltung
Dieser Leitfaden bietet Informationen basierend auf den aktuellen UK-Vorschriften für 2025. Die Fahrzeugbeleuchtungsgesetze können komplex sein und unterliegen Änderungen. Es liegt in der Verantwortung des Installateurs, sicherzustellen, dass alle Modifikationen vollständig mit allen lokalen und nationalen Gesetzen konform sind. Im Zweifelsfall konsultieren Sie die neuesten DVSA-Richtlinien.